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    Vorzeitiger Samenerguss kann inzwischen auch medikamentös behandelt werden, z.B. mit Tabletten.
    Hierbei gibt es wichtige Unterschiede: Einige Präparate wurden für die Behandlung von vorzeitigem Samenerguss nicht amtlich geprüft und sind damit auch nicht zugelassen. Andere Präparate haben diese Prüfung durchlaufen und sind zugelassen.
    Wichtig zu wissen: Alle Präparate sind verschreibungspflichtig, das heißt, sie können nur in der Apotheke nach Vorlage eines entsprechenden Rezeptes ausgegeben werden.
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  • Wo erwirbt man die Medikamente?
    Um Risiken wie Arzneimittelfälschungen zu vermeiden, sollten verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich in der Apotheke oder zugelassenen Internet-Apotheken erworben werden, z.B. bei DocMorris oder in der Europa-Apotheek.